Schul- und Hausordnung

Unser Umgang miteinander

  • Wir begegnen einander wertschätzend.
  • Wir grüßen und bemühen uns um einen angemessenen Umgangston.
  • Wir nehmen keine gefährlichen Gegenstände (Feuerzeug, Waffen, Messer) in die Schule mit.
  • Wir gehen achtsam mit dem Eigentum der Schule und mit dem Eigentum der MitschülerInnen um.
  • Beschädigungen am Eigentum der Schule müssen den LehrerInnen oder der Direktion gemeldet werden.
  • Wir achten auf den Schutz der Umwelt, trennen Müll und sparen Energie.
  • Wir halten uns an die in unserer Klasse geltenden Klassenregeln.
  • Wir verhalten uns in der Schule so, dass die eigene Sicherheit und die Sicherheit der MitschülerInnen nicht gefährdet ist.
  • Handys sind ausgeschalten und werden nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verwendet.
  • Wir tragen im Schulgebäude Hausschuhe.
  • Kaugummi kauen ist im ganzen Schulhaus untersagt, damit Tische und Böden nicht verschmutzt werden.
  • SchülerInnen, die zum Unterricht in andere Unterrichtsräume gehen (Werkraum, Turnsaal, Physiksaal, Informatikraum), werden vor der Klasse abgeholt.
  • Wir verlassen während der Unterrichts- und Pausenzeiten das Schulareal nur mit Erlaubnis einer Lehrperson.

Regeln im Unterricht

Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen

Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten

  • Wir sprechen und verhalten uns höflich und wertschätzend.
  • Wir hören zu, damit jeder und jede zu Wort kommt.
  • Wir sind im Unterricht aufmerksam und arbeiten mit, dadurch können wir besser lernen.
  • Wir befolgen die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer, damit ein gutes Lernklima möglich ist.

Bei Regelverstößen gibt es Sanktionen

  • Gespräch mit dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin/ der Direktorin/Schulsozialarbeiterin
  • Gespräch bzw. Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten
  • Wiedergutmachung bzw. Behebung von Sachschäden aller Art (lt.§ 43 Abs.2 SchUG)
  • Klassenbucheintragung als Grundlage für die Verhaltensnote
  • Wenn die eigene Sicherheit oder/und die von anderen gefährdet ist, kommt es zum Ausschluss von Schulveranstaltungen
  • Einteilung zu sozialen Diensten