Schul- und Hausordnung
Unser Umgang miteinander
Wir begegnen einander wertschätzend.
Wir grüßen und bemühen uns um einen angemessenen Umgangston.
Wir gehen achtsam mit dem Eigentum der Schule und mit dem Eigentum der MitschülerInnen um.
Beschädigungen am Eigentum der Schule müssen den LehrerInnen oder der Direktion gemeldet werden.
Wir achten auf den Schutz der Umwelt, trennen Müll und sparen Energie.
Wir halten uns an die in unserer Klasse geltenden Klassenregeln.
Wir tragen im Schulgebäude Hausschuhe.
Handys sind ausgeschalten und werden in dafür vorgesehene Koffer, Schränke etc. aufbewahrt. Sie werden nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verwendet.
Wir verhalten uns in der Schule so, dass die eigene Sicherheit und die Sicherheit der MitschülerInnen nicht gefährdet ist.
Wir nehmen keine gefährlichen Gegenstände (Feuerzeug, Waffen, Messer) und keine elektronischen Geräte (Föhn, Glätteisen, Lockenstab) in die Schule mit.
Das Mitführen und der Konsum von Nikotin- und Koffeinbeutel in der Schule sind untersagt.
Wir konsumieren keine aufputschenden Getränke (z. B. Energy-Drinks) in der Schule.
Kaugummi kauen ist im ganzen Schulhaus untersagt, damit Tische und Böden nicht verschmutzt werden.
SchülerInnen, die zum Unterricht in andere Unterrichtsräume gehen (Werkraum, Turnsaal, Physiksaal, Informatikraum), werden vor der Klasse abgeholt.
Wir verlassen während der Unterrichts- und Pausenzeiten das Schulareal nur mit Erlaubnis einer Lehrperson.
Regeln im Unterricht
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen
Alle Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten
Wir sprechen und verhalten uns höflich und wertschätzend.
Wir hören zu, damit jeder und jede zu Wort kommt.
Wir sind im Unterricht aufmerksam und arbeiten mit, dadurch können wir besser lernen.
Wir befolgen die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer, damit ein gutes Lernklima möglich ist.
Bei Regelverstößen gibt es Sanktionen
Gespräch mit dem Klassenvorstand/der Klassenvorständin/ der Direktorin/Schulsozialarbeiterin
Gespräch bzw. Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten
Wiedergutmachung bzw. Behebung von Sachschäden aller Art (lt.§ 43 Abs.2 SchUG)
Klassenbucheintragung als Grundlage für die Verhaltensnote
Wenn die eigene Sicherheit oder/und die von anderen gefährdet ist, kommt es zum Ausschluss von Schulveranstaltungen.
Einteilung zu sozialen Diensten